Der optimale Schallschutz

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Spielende Kinder, berührende Klavierklänge und angeregte Unterhaltungen gehören zu unserem Leben. Doch was tun, wenn der Lärm uns oder die Nachbarn belästigt…

Lärm stellt laut einer Studie der Weltgesundheitsorganisation WHO nach der Luftverschmutzung das zweitgrößte Gesundheitsrisiko dar, denn er ist ein Stressfaktor. Statistisch gesehen fühlt sich jeder dritte Bürger tagsüber durch Lärm gestresst, jeder fünfte hat wegen des Lärms durch Straßen, Flugverkehr und Eisenbahnen Schlafstörungen. Zuhause den Lärm auszusperren, sollte für Bauherren auf der Prioritätenliste genauso weit oben stehen, wie die Wahl des richtigen Hausanbieters oder die optimale Aufteilung der Zimmer. Guter baulicher Schallschutz ist sinnvoll investiertes Geld in die eigene Gesundheit. Warum es wichtig ist, in einer ruhigen private Umgebung zu leben, sollen ein paar Fakten verdeutlichen.
Schallempfinden
Hören ist immer auch Psychologie. Wie sehr wir unterschwellig mit Krach im Arbeits- oder Privatleben konfrontiert sind, wird uns oft erst bei einem ausgedehnten Spaziergang im Wald oder dem Urlaub in einer Berghütte bewusst. In letzterer wacht man nachts bereits vom leisen Anspringen des Kühlschrankes auf, während man zu Hause den permanenten Stadtlärm gar nicht mehr wahrnimmt. Und genau hier liegt die Gefahr: Dauerbeschallung von nur 85 Dezibel, wie bei Straßen-, Eisenbahn- oder Flugzeuglärm, führt zu dauerhaften Hörschäden. Die Folge kann auch ein dadurch ausgelöster Hörsturz (Tinnitus) sein. Er verursacht ein lebenslanges Rauschen oder Pfeifen im Kopf und hat eine erhebliche psychische Einschränkung der Lebensqualität zur Folge, die irreparabel ist. Auch ein schleichender Hörverlust ist sehr gefährlich, weil er über Jahre hinweg ohne Warnzeichen – wie etwa bei spürbaren Schmerzen – stattfindet und erst dann bemerkt wird, wenn es längst zu spät ist. Lärm gilt nachgewiesenermaßen als Mitverursacher von Herz- und Kreislauf-Erkrankungen, fördert Unkonzentriertheit und Abgeschlagenheit.


Schallschutz im Haus
Nur wenige Bauherren wissen vielleicht, dass der Gesetzgeber – außer für Wohngebiete in ausgewiesenen Lärmzonen – für Einfamilienhäuser nach wie vor keine besonderen Schallschutzauflagen fordert. Im Normalfall ist dies auch nicht nötig. Es gibt jedoch Wohn-Situationen, bei denen die Planung einer zusätzlichen Lärmreduzierung sinnvoll erscheint: Ein Büro im Haus, ein Kind, welches regelmäßig ein Instrument spielt, ein Haus in einer lauten Umgebung oder das Wohnen Wand an Wand, beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus. Überall dort sollte vor dem Bau eine Wand mit höherer Schallschutzklasse eingeplant werden.

Schallschutz-Normen
Gebäudetrennwand bei Doppel- und Reihenhäusern
Gesetzliche Mindestanforderung nach DIN 4109 Luftschalldämmmaß R’w = 57 dB
Erhöhter Schallschutz nach DIN 4109 Beiblatt 2
Luftschalldämmmaß R’ > 67 dB

Wohnungstrenndecke für Einliegerwohnungen im Dachgeschoss
Gesetzliche Mindestanforderung nach DIN 4109 Trittschallpegel L’n,w = 53 dB
Erhöhter Schallschutz nach DIN 4109 Beiblatt 2
Trittschallpegel L’ < 46 dB

Treppenhauswände für Mehrfamilienhäuser
Gesetzliche Mindestanforderung nach DIN 4109 Luftschalldämmmaß R’w = 52 dB
Erhöhter Schallschutz nach DIN 4109 Beiblatt 2
Luftschalldämmmaß R’ > 55 dB

Sanitärinstallationen
Gesetzliche Mindestanforderung nach DIN 4109
Installationsschallpegel LIn = 30 dB


Lesen Sie den ausführlichen Bericht ab Seite 102 in der Ausgabe März/April 2015 mein schönes zuhause°°°

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