Neue Urteile und Gesetze für Bauherren

  • web_Bien_Zenker-Kundenhaus_Sprissler

Recht für Bauherren

  1. Grunderwerbsteuer sparen
    Bundesfinanzhof (AZ II R 38/14)

Sind Grundstückskauf und Bebauung vertraglich eng miteinander verflochten, muss der Bauherr Grunderwerbsteuer auf den Boden und die Baukosten entrichten. Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil dargelegt, wann dieser Zusammenhang NICHT gilt. „Wenn Sie ein Grundstück kaufen und neu bauen, fällt die Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis an – sofern Sie für Grundstückskauf und für Baumaßnahmen unabhängige Verträge mit verschiedenen Vertragspartnern abschließen“, heißt es auf dem Verbraucherportal baufoerderer. Wer jedoch Boden und Immobilie von einem Bauträger erwirbt, zahlt die Steuer auf beides. Dies gilt allerdings NICHT, wenn der Bauherr nachträglich von den Plänen des Bauträgers abweicht, wie jetzt der Bundesfinanzhof geurteilt hat. Inwieweit dieses Urteil auch für private Bauherren, die die komplette Immobilie vom Bauträger oder Fertighausbauer kaufen, relevant ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Es müssen jedenfalls gravierende Planänderungen vorliegen, um sich auf dieses Urteil des Bundesfinanzhofes berufen zu können.

  1. Weniger Sicherheit am Bau
    Europ. Gerichtshof (AZ C-100/13)

Weniger Transparenz und weniger Verbraucherschutz hat nach Ansicht des Baugewerbes der Wegfall des bisherigen Ü-Zeichens und die alleinige Gültigkeit des CE-Zeichens auf Bauprodukten zur Folge. Seit dem 15. Oktober 2016 ist es nicht mehr zulässig, dass Bauprodukte zusätzlich zum europäischen CE-Zeichen mit dem Ü-Zeichen ausgestattet sind. Das Ü steht für Übereinstimmung mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Der Europäische Gerichtshof hatte die parallele Auszeichnung in einem Urteil als rechtswidrig eingestuft.

  1. Mehr Wohnraum in der Stadt
    Baurechtsnovelle

Mit der neuen Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ hat das Bundesbauministerium das Bauen und Nachverdichten vereinfacht, um in kurzer Zeit mehr Wohnraum zu schaffen. Wohnraum, Gewerbe und Kultur sollen neben- und miteinander existieren. Außerdem berücksichtigt der Entwurf, dass Gewerbe mit Lärm verbunden sein kann und sieht entsprechend höhere Lärmimmissionswerte vor. Wer also mit seinem zukünftigen Haus nicht plötzlich von Wohnblöcken umzingelt sein möchte, sollte sich erkundigen, inwieweit bei der Gemeinde Planungen bestehen, „Urbane Gebiete“ auszuweisen. Durch das Gesetz sollen „Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden“, wie es in einer Mitteilung der Bundesregierung heißt. „Dies gilt für Pläne mit einer Grundfläche von 10.000 Quadratmetern für Wohnnutzung. Diese Flächen müssen sich an Ortsteile anschließen, die im Zusammenhang bebaut sind. Diese Regelung ist bis zum 31. Dezember 2019 befristet.“ Eine Prüfung der Umweltverträglichkeit muss in jedem Fall erfolgen.

  1. Neue EU-Energie-Kennzeichen
    EU-Parlament (COD 2015/0149)

Nachdem das EU-Parlament grünes Licht gegeben hat, kann die von der EU-Kommission angestoßene Reform der Energie-Label für energiesparende Kühlschränke, Waschmaschinen und andere Haushaltsgeräte in Kraft treten. Für Verbraucher soll dadurch mehr Transparenz beim Kauf hergestellt werden. Das neue Kennzeichnungssystem sieht vor, die bisherigen Labels mit A+, A++ und A+++ abzuschaffen und stattdessen eine Skala von G bis A einzuführen. Wermutstropfen: Die ersten neu gekennzeichneten Geräte werden „voraussichtlich frühestens Ende 2019“ ihren Weg in die Läden finden. Verbraucherschützer allerdings bemängeln die Länge der Übergangsfristen. Eingeführt werde die neue Skala in einem ersten Schritt nur für manche Geräte – etwa Waschmaschinen, Lampen und Fernseher. Für Staubsauger, Dunstabzugshauben oder Heizungen folge die Anpassung erst später.

Lesen Sie den ausführlichen Bericht in der Ausgabe November/Dezember von "mein schönes zuhause°°°"
mein schönes zuhause°°° FOLGEN SIE UNS AUF
zuhause3.de Newsletter