Maklerprovision: Mehr Steuergerechtigkeit

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Entlastung für Bauherren

Explodierende Immobilienpreise treiben auch Grunderwerbsteuer und andere Nebenkosten in die Höhe. Jetzt will die Politik private Hauskäufer entlasten.

Private Bauherren müssen in einigen Regionen Deutschlands zusätzlich zum Hauspreis noch 15 Prozent an Kaufnebenkosten aufbringen. Für ein Haus im Wert von 400.000 Euro kassieren Fiskus, Makler und Notar unter dem Strich dann stolze 60.000 Euro. Gerade bei jungen Familien zehrt dieser Posten häufig das Eigenkapital auf – und manche müssen sich deshalb ganz von ihren Hausträumen verabschieden.

Stille Nutznießer des Immobilienbooms sind vor allem die Landeshaushalte: Bis zu 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer kassiert der Staat. Makler verlangen zudem bis zu 7,14 Prozent für die Courtage; obendrauf kommen noch durchschnittlich 1,5 Prozent für Notargebühren und Grundbucheintrag. Allein die Grunderwerbsteuer hat sich als warmer Regen für die Bundesländer entpuppt, denn das Aufkommen verdoppelte sich zwischen 2011 und 2017 auf 13 Milliarden Euro!

Inzwischen erkennen aber sogar Landesregierungen, dass sie den Bogen überspannt haben. Von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen geht die Initiative aus, private Hauskäufer bei der Grunderwerbsteuer zu entlasten. Und in Berlin machen sich Grüne, FDP und SPD dafür stark, das „Bestellerprinzip“ auch bei der Maklercourtage für Kaufimmobilien einzuführen. Damit müsste – genauso wie bei Vermietungen – immer derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt. In der Regel also der Verkäufer.

Entlastung 1: Grunderwerbsteuer

Seit 2007 entscheiden die Bundesländer selbst, wie hoch sie Immobilienkäufe steuerlich belasten: Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Saarland, Thüringen und Brandenburg haben diese Schraube inzwischen auf 6,5 Prozent des Kaufpreises angezogen. Am unteren Ende der Skala begnügen sich Sachsen und Bayern mit 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer. Eine stetig steigende Steuer, die den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums eher verhindert als fördert, ist aber weder christlich noch sozial.

Inzwischen ist das Thema auch im politischen Berlin angekommen, wie Bundesfinanzminister Olaf Scholz nach dem Wohngipfel Ende September sagte: „Das ist eine Ländersteuer, und über diese Frage wird gemeinsam mit den Ländern diskutiert.“ Dabei geht es den Parteien nicht zuletzt um größere Steuergerechtigkeit für private Hauskäufer und insbesondere um junge Familien, deren Traum vom Eigenheim ja auch mit dem ab 2019 ausbezahlten neuen Baukindergeld unterstützt werden soll.

Entlastung 2: Maklergebühr

Zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Hauspreises zahlen Käufer derzeit an Makler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie. In einigen Regionen teilen sich Käufer und Verkäufer diese Courtage, doch dieser Trend ist klar: Je heißer der Immobilienmarkt läuft, desto öfter muss der Käufer die gesamte Courtage aufbringen. In diesem Umfeld sind für den Käufer Preisverhandlungen mit dem Makler vor allem eines: aussichtslos. Das könnte sich aber ändern, wenn die aktuelle Initiative von Grünen, SPD und FDP Gesetz wird: Die Grünen haben im Bundestag den Antrag gestellt, das sogenannte Bestellerprinzip auch auf den Immobilienkauf auszuweiten. Seit Sommer 2015 müssen Mieter für die Vermittlung einer Wohnung keine Courtage mehr zahlen. Wenn hierzulande das Bestellerprinzip auch bei der Courtage für Kaufimmobilien eingeführt würde, könnte die Maklerprovision nach Einschätzung von Experten von sieben auf ein bis zwei Prozent sinken. Und das wäre definitiv eine Ersparnis von vielen tausend Euro für jeden Bauherren.

Lesen Sie den ausführlichen Bericht im dicken deutschen hausbuch.
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