Was ändert sich 2024?

Wichtig für Bauherren: Gesetze und Regulierungen

Auch wenn das Jahr 2023 die Hausbauinteressierten nicht gerade zum Jubilieren gebracht hat, war es doch ereignisreich: Steigende Zinsen, verteuerte Baukosten, Wohnungsbaugipfel im Kanzleramt und nicht zuletzt das viel diskutierte Heizungsgesetz haben die Baubranche und private Häuslebauer beschäftigt. Welche Vorschriften ab 2024 gelten und wie Sie es dank staatlicher Förderung bzw. Zuschüssen vom Staat leichter in die eigenen vier Wände schaffen – wir klären auf.

Neubaustandard: EH 40 wird ausgesetzt

Seit Anfang 2023 müssen neu gebaute Häuser dem Effizienzhausstandard 55 entsprechen, das heißt sie dürfen nur 55 Prozent der Primärenergie eines festgelegten Vergleichsgebäudes verbrauchen. Laut Koalitionsvertrag sollten eigentlich ab 2025 die noch sparsameren Effizienzhäuser 40 zum gesetzlichen Standard werden. Dieses Vorhaben wird nun bis auf Weiteres ausgesetzt, denn klimaneutral geheizt wird im Neubau ab 2024 dank neuem Heizungsgesetz ohnehin.

Klimafreundliches Heizen

Icon Klimafreundlichkeit 2024
Grafik: iStock_Miray-Celebi-Kaba

Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten gilt dies für Häuser, für die ein Bauantrag ab dem 1. Januar gestellt wird. Bei bestehenden Gebäuden und bei Neubauten in Baulücken außerhalb von Neubaugebieten wird es ab 2026 beziehungsweise 2028 Pflicht. Wichtig: So lange die alte Heizung noch funktioniert oder repariert werden kann, muss sie auch nicht ausgetauscht werden. Wer dennoch früher tätig wird, erhält einen Zuschuss für die Heizung – eine staatliche Förderung. Wer besonders schnell ist oder ein geringes Einkommen hat, bekommt am meisten. Die maximal mögliche Förderung beträgt 70 Prozent der Investitionskosten.

Verbot von Gas- und Ölheizungen

Grundsätzlich dürfen in Bestandsgebäuden auch weiterhin neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Sie müssen aber ab 2029 mit einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien betrieben werden, also etwa Biomethan oder Wasserstoff nutzen. Spätestens wenn die Kommunen ihre jeweilige Wärmeplanung abgeschlossen haben (bis 2028 in Gemeinden und Städten unter 100.000 Einwohnern, bis 2026 in Großstädten), müssen neu eingebaute Gasheizungen aber mit 65 Prozent grünen Gasen (Biomethan, oder grünem oder blauem Wasserstoff) betrieben werden.

Ein schnelles Verbot von Gas- oder Ölheizungen gibt es also nicht – ausgetauscht werden müssen in der Regel allerdings Heizungen, die älter als 30 Jahre alt sind und einen Konstanttemperaturkessel nutzen.

Förderung Neubau

Icon Förderung Neubau 2024
Grafik: AdobeStock_Artco

Einen Kredit zu viel niedrigeren Zinsen als zu den marktüblichen Konditionen erhält, wer in den Genuss staatlicher Förderung kommt. Und diese Möglichkeit haben seit Oktober 2023 viel mehr Baufamilien als zuvor. Die Bundesregierung hat die Einkommensgrenze des Förderprogramms „Wohneigentum für Familien“ (die Bauförderung für Familien) mit mindestens einem Kind von 60.000 auf 90.000 Euro angehoben. Je weiterem Kind darf die Familie 10.000 Euro mehr zu versteuerndes Jahreseinkommen vorweisen. Auch die Kredithöchstbeträge wurden angehoben und liegen nun zwischen 170.000 und 270.000 Euro. Voraussetzung ist der Bau eines klimafreundlichen Hauses, also eines Effizienzhauses 40, das im Lebenszyklus nur eine bestimmte Menge an Treibhausgasen produziert.

Weitere Förderprogramme

Darüber hinaus hat der Haushaltsausschuss erstmals ein neues Förderprogramm zum Klimafreundlichen Neubau im niedrigen und mittleren Preissegment (KNN) in Städten und Ballungsgebieten beschlossen. Die Programmmittel sind ausschließlich dafür vorgesehen, den Bau neuer kleinerer und mittlerer Wohneinheiten umzusetzen, um etwa Senioren, aber auch Alleinerziehenden und Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen den Bezug von bezahlbarem und klimafreundlichem Wohnraum zu ermöglichen. Für das Jahr 2024 stehen hierfür Programmmittel in Höhe von 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Neu veranschlagt wurden außerdem für das Förderprogramm Wohneigentumsförderungen (WEF) weitere 350 Millionen Euro sowie für das Programm Gewerbe zu Wohnen (GZW) 120 Millionen Euro und weitere 350 Millionen Euro im Programm Jung kauf Alt, das Bürger ebenfalls mit Hilfe von zinsgünstigen Krediten dabei unterstützen soll, Bestandsimmobilien zu erwerben und energetisch zu sanieren.

Solarpflicht

Icon Solartechnik 2024
Grafik: Grafik: iStock_Miray-Celebi-Kaba

Auch wenn sie im Koalitionsvertrag angedacht war – eine bundesweite Solardachpflicht wird es 2024 nicht geben. Allerdings gilt sie bereits in einigen Bundesländern, teils nur für Gewerbe- und Industriebauten oder neue Gebäude, so etwa in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Hamburg.

Neuerungen in Sachen Solarpflicht sind für 2024 etwa in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zu erwarten: Ab dann sind Solaranlagen auf allen öffentlichen Neubauten beziehungsweise Nichtwohngebäuden verpflichtend, in Rheinland-Pfalz und Brandenburg ist ähnliches geplant. In Bremen gilt voraussichtlich ab Juli 2024 eine Solarpflicht bei Dachsanierungen.

Bauzinsen 2024

Icon Bauzinsen
Grafik: iStock_rambo182

Die schlechte Nachricht: Die Zinsen für Immobiliendarlehen befinden sich auf einem 12-Jahres-Hoch und liegen momentan bei über 4 Prozent. Doch die Experten sind sich nach Angaben des Finanzierungsvermittlers Interhyp immerhin einig, dass die Zinsen sich nun mittelfristig auf diesem Niveau einpendeln werden. Etwas günstiger werden Finanzierungen wohl frühestens Mitte 2024. Da die Zinsen aber je nach Nachrichtenlage auch immer wieder schwanken, ist gut beraten, wer diese Zinsdellen schnell nutzen kann. Am besten im Vorfeld Profis zu Rate ziehen und alle nötigen Unterlagen zusammenstellen, rät Interhyp.

Abschreibung

Für alle neuen Wohngebäude, deren Baubeginn zwischen Oktober 2023 und September 2029 liegt, soll es laut Bundeskabinett großzügige Steueranreize geben: So sollen Bauherren sechs Jahre lang je sechs Prozent der Investitionskosten beim Wohnungsbau abschreiben können. Die sogenannte degressive Abschreibung AfA (Absetzung für Abnutzung) gilt nur für neue Wohngebäude und ab dem Effizienzhausstandard EH 55. Eine Baukostenobergrenze gibt es nicht.

Mehr zum Thema Haus und Bau finden Sie in jeder Ausgabe von mein schönes zuhause.
mein schönes zuhause°°° FOLGEN SIE UNS AUF
zuhause3.de Newsletter