Was ändert sich 2023?

Neue Förderung und Vorschriften ab 2023 beim Neubau

„Alles neu macht der Mai“ heißt ein Sprichwort und meint, dass sich dann die Natur einmal runderneuert. Bei der Hausbauförderung steht 2023 schon ab März eine Runderneuerung an, ebenso bei anderen Aspekten rund um den Hausbau. Ein Überblick.

Förderung Neubau ab 2023

Die Neubauförderung startet ab 1. März mit dem neuen Programm „Klimafreundlicher Neubau“. Gefördert werden nur noch Effizienzhäuser 40, die maximal 24 kg CO₂ pro Quadratmeter und Jahr ausstoßen.

Betrachtet wird dabei der gesamte Lebens­zyklus des Gebäudes, also die Treibhausgasemissionen bei Bau, Betrieb und dem Rückbau des Hauses. Gefördert wird mit einem zinsgünstigen Darlehen von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Häuser mit dem ­Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erhalten bis zu 150.000 Euro.

Ab Juni 2023 sollen darüber hinaus vor allem Familien mit kleinem Einkommen von zinsgünstigen KfW-Krediten profitieren. Konkret bedeutet das:  Gefördert werden Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und mit einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen in Höhe von 60.000 Euro (zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Kind). Das sind nach der aktuellen Steuerstatistik knapp 75 Prozent der Haushalte. Gleichfalls sicher: Die Zuständigkeit dafür wird zukünftig nicht mehr beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) liegen, sondern beim Bundesbauministerium (BMWSB).

Neubau ab dem Jahreswechsel

Seit dem 1. November 2020 regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden. Zum 1. Januar 2023 ist eine entscheidende und folgenreiche Änderung in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass der zulässige Jahresprimärenergiebedarf von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf nunmehr 55 Prozent reduziert werden muss. Unterm Strich bedeutet diese Gesetzesänderung, dass jedes Neubauhaus mindestens ein Effizienzhaus 55 sein muss, das ist bis auf Weiteres der neue Standard.

Bauzinsen 2023

Zwar ist eine Prognose von Bauzinsen für 2023 ein schwieriges Unterfangen, weil so viele und unterschiedliche Faktoren, wie etwa die hohe Inflation, bisweilen sehr kurzfristig Einfluss auf die Entwicklung der Bauzinsen nehmen. Aber für 2023 sind sich die Experten durch die Bank weg sehr einig, dass mindestens in den ersten sechs Monaten tendenziell mit steigenden Zinsen zu rechnen ist. Wer also seinen Neubau finanziert, sollte sich genau beraten lassen und sich günstige Konditionen und Zinssätze etwa über Forward-Darlehen sichern oder über eine möglichst lange Zinsbindung nachdenken.

Heizung ab dem Jahreswechsel

Nach 30 Jahren ist Schluss für bestimmte Öl- und Gasheizungen, so jedenfalls legt es das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) fest. Wer also einen Heizkessel im Keller hat, der vor 1992 eingebaut wurde, muss diesen unter Umständen rausschmeißen. Definitiv raus müssen Konstanttemperaturkessel, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Niedertemperatur- und Brennwertkessel fallen nicht unter die Regelung. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die schon lange in ihrer Immobilie wohnen, sind generell von der Austauschpflicht befreit. Spätestens beim Eigentümerwechsel steht dann aber ein Austausch an.

Kaminöfen im neuen Jahr

Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass für „kleine- und mittlere Befeuerungsanlagen“ (meint: Kamine & Co.) im kommenden Jahre buchstäblich der Ofen aus sein könnte. Die gute Nachricht für 2023: Nein, das stimmt nicht. Laut der Bundesimmisionsschutzverordnung (BImSchV) haben Kaminöfen, die bis 2010 gebaut wurden, eine Frist bis Ende 2024 erhalten. Und es muss auch nicht jeder Ofen dran glauben, sondern nur jene, die definierte Grenzwerte überschreiten. Ausgenommen von dieser Regelung sind übrigens unter anderem offene Kamine.

Photovoltaik ab 2023

2023 entfällt die Förderung für Photovoltaikanlagen im Rahmen der Förderung von Effizienzhäusern. Wer diese bislang in Anspruch nahm, verzichtete im Gegenzug auf eine EEG-Vergütung (die sogenannte Einspeisevergütung für nicht selbst benötigten Solarstrom). Für Bauherren bedeutet die Streichung nicht zwingend eine schlechte Nachricht, denn mit der EEG 2023 wird die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen deutlich erhöht. Vor diesem Hintergrund lohnt sich eine Anschaffung dann unbedingt.

Solarpflicht ab Neujahr

Baden-Württemberg setzt bereits auf erneuerbare Energien und hat die Solarpflicht schon, viele weitere Bundesländer wollen 2023 nachziehen. In Hamburg müssen generell alle Neubauten im neuen Jahr mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. In Berlin stehen sowohl die Eigentümer von Neubauten, die gewerblich genutzt werden sollen, als auch die Eigentümer von Wohngebäude-Neubauten ab dem 1. Januar 2023 in der Pflicht, die Dächer mit einer Solaranlage auszustatten. Bremen hat bereits Entsprechendes auf den Weg gebracht, aber noch prüfen die Behörden der Hansestadt die Pläne. Rheinland-Pfalz und Niedersachsen verlangen im kommenden Jahr Solarpflicht lediglich für Gewerbeneubauten.

Mehr zum Thema Haus und Bau finden Sie in jeder Ausgabe von mein schönes zuhause.

mein schönes zuhause°°° FOLGEN SIE UNS AUF
zuhause3.de Newsletter


Sonderbeilage Outdoor Living 2023