Steuern, Abgaben, Fördergelder: Was ändert sich 2021?

Gut zu wissen: Das ist 2021 neu

Was ändert sich 2021? Selten war die Zukunft unsicherer als heute. Niemand weiß, welche Einschränkungen uns die Pandemie noch bescheren wird. Da ist es gut zu wissen, dass einige Neuerungen im Jahr 2021 auch Vorteile für Baufamilien und Hausbesitzer bringen.

Was ändert sich 2021 bei der Steuer?

Bisher war es nur in seltenen Ausnahmefällen möglich,  sowohl Arbeitszimmer als auch Internet-Anschluss oder sogar Laptops von der Steuer abzusetzen. Wer Corona-bedingt im Homeoffice arbeiten muss, kann für 2020 einige Tausend Euro geltend machen. Schließlich fallen auch die anteilige Warmmiete, Wohn- und Gebäudeversicherungen sowie Renovierungen unter die absetzbaren Kosten.

Wichtig ist dabei allerdings, dass der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit im Homeoffice liegt. Das gilt ab drei von fünf Werktagen als erfüllt.

Bei den Kosten für das Internet akzeptieren die Finanzämter 20 Euro pro Monat pauschal. Aber auch beruflich genutzte Laptops, Drucker oder Headsets für Videokonferenzen können Sie steuerentlastend geltend machen. Das betrifft mindestens mit 50 Prozent der Anschaffungskosten, sofern Sie die Geräte teilweise auch privat nutzen. Auf diese Weise setzen Sie bis zu 800 Euro netto auf einen Schlag ab. Höhere Beträge müssen auf mehrere Jahre verteilt werden.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag 2021?

Der Grundfreibetrags wird gemäß § 32a Abs. 1 EStG um immerhin 336 Euro auf 9.744 Euro erhöht.

Was ändert sich 2021 für Familien?

Was ändert sich 2021 Familie
Gesundheit bleibt auch 2021 das höchste Gut – wenn es zusätzlich noch mehr Geld für Familien gibt, umso schöner. (Foto: SchwörerHaus)

Abgesehen davon, dass sich sowohl das Kindergeld als auch der Kinderfreibetrag im Jahr 2021 erhöhen, gibt es weitere gute Nachricht aus Berlin. Das Baukindergeld wird um drei Monate verlängert. Bauwillige Familien können die staatliche Unterstützung von bis zu 12.000 Euro pro Kind also noch bis 31. März beantragen. Konkret bedeutet dies, dass innerhalb dieser Frist eine Baugenehmigung oder ein Kaufvertrag vorgelegt werden kann. Das Baukindergeld wurde 2018 eingeführt, um Familien beim Kauf ihres ersten Wohneigentums zu entlasten. Die staatliche Unterstützung erstreckt sich über zehn Jahre (also maximal 1.200 Euro pro Kind und Jahr).

Das lohnt sich! Bei zwei Kindern zahlt der Staat bis zu 24.000 Euro Zuschüsse.

Übrigens haben in den vergangenen drei Jahren mehr als 230.000 Familien Baukindergeld beantragt.

2021 steigt die Mehrwertsteuer wieder auf 19 Prozent

Wer zwischen Juli und Dezember 2020 sein neues Eigenheim übernahm, hatte Glück. Die auf 16 Prozent gesenkte Mehrwertsteuer senkte die Kosten unter dem Strich einige tausend Euro mehr als kalkuliert. Denn die konjunkturfördernde Steuersenkung konnte auf die gesamten Hauskosten angewendet werden. Außerdem galt der niedrigere Satz rückwirkend auch auf zuvor geleistete Abschlagszahlungen

Ab Januar 2021 ist damit allerdings Schluss. Wer sein neues Haus nach dem Jahreswechsel abnimmt, muss auf die gesamte Bausumme wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlen.

CO₂-Steuer startet im Januar

Heizen mit Öl und Gas wird teurer. Schuld daran ist die neue CO₂-Steuer. Das Klimapaket der Bundesregierung zielt darauf, den Ausstoß von Treibhausgasen drastisch zu reduzieren. Dafür tritt am 1. Januar 2021 die erste Stufe der CO₂-Steuer in Kraft. Für die Emission von einer Tonne Kohlendioxid werden dann 25 Euro fällig – und in den beiden folgenden Jahren jeweils 5 Euro mehr.

Hier eine kleine Beispielrechnung: Stößt eine Gasheizung pro Kilowattstunde 247 Gramm Kohlendioxid aus, liegen die Emissionen bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr bei knapp 5 Tonnen CO₂, dafür kassiert der Fiskus etwa 125 Euro. 2025 werden die Mehrkosten schon auf 270 Euro steigen. Es lohnt sich also jedes Jahr mehr, sein Haus klimafreundlich zu beheizen.

Architektenhonorare ab 2021 frei verhandelbar

Wer ab Januar 2021 einen Architekten engagiert, wird mit ihm anders als bisher über Geld reden müssen. Denn die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verankerten Honorarsätze sind ab sofort nicht mehr verbindlich, sondern nur noch eine Empfehlung. Damit kann jeder Bauherr die Bezahlung mit seinem Architekten frei aushandeln.

Auch die Maklerprovision wird neu geregelt

Ab 23. Dezember 2020 ist die Verteilung der Courtage beim Immobilienkauf neu geregelt. Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung müssen nun mindestens die Hälfte der Maklerprovision tragen. So steht es im neuen „Gesetz über die Verteilung der Makler kosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ (BGB § 656, a-d).

Mit der Neufassung will der Gesetzgeber private Käufer von Wohnimmobilien bei den Kaufnebenkosten entlasten.

Bauland so teuer wie nie

Die Preise für Baugrundstücke kennen weiterhin nur eine Richtung: nach oben. Dies ist freilich auch eine Folge der Corona-Krise. Mittlerweile sagen 20 Prozent der Deutschen, sie wollten nach der Pandemie in ein Haus im Grünen umziehen. So das Ergebnis unserer großen Umfrage zu aktuellen Wohnwünschen aus dem Mai 2020: Rund 1 Million Haushalte in Deutschland planen infolge der Corona-Erfahrungen den Bau eines Eigenheims.

Die Folge: Die Grundstückspreise werden auch 2021 weiter steigen. Im statistischen Durchschnitt kostet der Quadratmeter Bauland aktuell 189,78 Euro. Verglichen mit dem Preisniveau von vor 10 Jahren – damals 122 Euro – ist das eine Preissteigerung von über 55 Prozent.

Geschlossene Bauweise wird meist teurer

Ob in einem Baugebiet offen oder geschlossen gebaut werden darf, hat erheblichen Einfluss auf den Grundstückspreis. Bei geschlossener Bauweise, also etwa Reihenhäusern, kostet ein Quadratmeter Grund durchschnittlich 285,76 Euro, und damit 76 Euro mehr als der für offene Bauweise, also freistehende Einzelhäuser mit seitlichem Grenzabstand.

Gutachter helfen weiter

Gutachterausschüsse in allen Kreisen und kreisfreien Städten sind eine verlässliche Quelle für aktuelle Grundstückspreise. Denn sie erhalten Abschriften aller Immobilien-Kaufverträge in der Region. Die Gutachterausschüsse veröffentlichen regelmäßig – zunehmend auch online – die aktuellen Bodenrichtwerte. Viele Ergebnisse stehen bereits auf den jeweiligen Landesportalen kostenlos zur Verfügung. Diesen Service sollte man unbedingt nutzen, wenn man ein Grundstück kaufen will.

Zum Schluss noch die Frage:

Was ändert sich 2021 für Autofahrer?

Abgesehen davon, dass sich 2021 die Pendlerpauschale erhöht, wird auch das Tanken teurer. Der CO2-Aufschlag bei der Kfz-Steuer bekommt zudem mehr Gewicht. Neu zugelassene Wägen mit mehr als 95 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer müssen demnach ab 2021 nochmal draufzahlen. E-Auto-Fahrer hingegen sparen ab 2021: Stromer, die vor 2025 erstzugelassen wurden, profitieren dann von der Kfz-Steuerbefreiung.

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