Haus und Grundstück aus einer Hand zu erwerben, ist typisch für Bauträgerprojekte mit einheitlich geplanter Bebauung. (Foto: iStock_mathisworks)
Ein Haus vom Bauträger zu kaufen, kann vieles erleichtern, bringt aber auch feste Vorgaben, eingeschränkten Gestaltungsspielraum und vertragliche Risiken mit sich.
Bauträgervertrag prüfen: Vorteile, Risiken und wichtige Vertragsinhalte
Ein Haus vom Bauträger zu kaufen, klingt zunächst verlockend: Grundstück und schlüsselfertiges Haus kommen aus einer Hand, oft zu einem fest vereinbarten Termin. Gerade in Regionen mit knappen Baugrundstücken prägen Bauträger einen großen Teil des Angebots. Sie erwerben größere Flächen, parzellieren sie und übernehmen den gesamten Prozess von der Planung bis zur Errichtung der Gebäude.
Für Käufer nimmt das zwar einige Mühen ab, etwa die Suche nach einem Grundstück und die Organisation des Bauvorhabens. Gleichzeitig wird die Immobilie meist nach festen Vorgaben des Bauträgers errichtet. Das schränkt den Gestaltungsspielraum ein, Sonderwünsche verursachen oft Mehrkosten, und auch die Termine bestimmt weitgehend der Bauträger. Der Kauf vom Bauträger hat also klare Vor- und Nachteile.
Von Festpreis bis Insolvenz: Vor- und Nachteile für den Kauf vom Bauträger
Vorteile
- Festpreis
- vertraglich festgelegter Fertigstellungstermin
- schlüsselfertige Übergabe
- mehr Planungssicherheit durch feste Kostenvereinbarungen
- häufig ein niedrigerer Grundstückspreis
Nachteile
- vorgegebenes Grundstück
- Terminplanung nach den Vorgaben des Bauträgers
- maßgeschneiderte Raumaufteilung, Sonderwünsche stark eingeschränkt
- geringer Einfluss auf die Bauausführung
- Risiko der Insolvenz des Bauträgers
Bauträger vor dem Kauf gründlich prüfen
Wenn Sie sich für den Kauf vom Bauträger entscheiden, sollten Sie das Unternehmen vor der Vertragsunterzeichnung eingehend unter die Lupe nehmen. Für die Tätigkeit von Bauträgern gibt es einen klaren Rechtsrahmen, nämlich Paragraf 34c der Gewerbeordnung. Ein Bauträger benötigt verpflichtend eine Erlaubnis nach Paragraf 34c GewO. Verlangen Sie diesen Nachweis, bevor Sie mit dem Unternehmen handelseinig werden. Er zeigt, dass der Bauträger seriös arbeitet, über geordnete finanzielle Verhältnisse verfügt und die nötigen Versicherungen vorweisen kann, um sich selbst und seine Kunden vor finanziellen Schäden zu bewahren.
Wer noch mehr Sicherheit möchte, kann zusätzlich eine aktuelle Bonitätsauskunft des Bauträgers einholen. Das übernimmt im besten Fall ein Anwalt oder Notar, lässt sich aber auch selbst veranlassen: Bonitätsauskünfte erhält man gegen eine zweistellige Gebühr etwa bei der Schufa oder beim Kreditschutzverband von 1870. Sinnvoll kann außerdem ein Blick auf soziale Netzwerke, Bewertungsplattformen und bereits realisierte Projekte des Bauträgers sein. So lässt sich besser einschätzen, wie zuverlässig das Unternehmen arbeitet und welche Erfahrungen frühere Kunden gemacht haben.
Was den Bauträgervertrag so besonders macht
Wenn Sie von einem Bauträger ein Grundstück mit Immobilie erwerben, geschieht dies auf Grundlage der Makler- und Bauträgerverordnung. Sie regelt wichtige Grundlagen dieses Rechtsgeschäfts, vor allem den Zahlungsplan. Dreh- und Angelpunkt des gesamten Vorgangs ist jedoch der Bauträgervertrag.
Rechtlich ist ein Bauträgervertrag eine Mischung aus Kaufvertrag und Werkvertrag. Der Bauträger ist dabei der einzige Vertragspartner des Käufers. Eine direkte Abstimmung mit Handwerkern oder anderen am Bau beteiligten Firmen ist deshalb nicht erforderlich und in der Regel auch nur mit Zustimmung und Mitwirkung des Bauträgers möglich.
Wichtig zu wissen: Als Käufer leisten Sie schon frühzeitig Zahlungen an den Bauträger, werden aber erst später Eigentümer von Grundstück und Immobilie. Damit das Haus nach Fertigstellung nicht an jemand anderen verkauft werden kann, enthält der Bauträgervertrag eine Auflassungsvormerkung zugunsten des Erwerbers, die in das Grundbuch eingetragen wird. Deshalb muss der Bauträgervertrag in jedem Fall notariell beurkundet werden.
Darauf sollten Käufer im Bauträgervertrag besonders achten
Ein Bauträgervertrag ist meist ein umfangreiches Vertragswerk, dem Käufer hohe Aufmerksamkeit schenken sollten. Genau festgelegt werden muss, was, wie und wann gebaut wird. Dazu gehört auch eine Fertigstellungsgarantie samt Fertigstellungsbürgschaft. Dabei haftet zum Beispiel eine Versicherung für den Fall, dass der Bauträger insolvent wird oder andere Umstände die Fertigstellung gefährden. Mit einer solchen Bürgschaft und Garantie wird das Eigenheim auf jeden Fall zu Ende gebaut.
Außerdem verpflichtet sich der Bauträger gegenüber dem Käufer zur einwandfreien Ausführung aller vertraglich festgelegten Leistungen. Er muss dafür sorgen, dass auch Mängel beseitigt werden, die während der Bauzeit oder in der Gewährleistungsphase auftreten. Der Bauträgervertrag ist damit zugleich der Ort, an dem der Bauträger Garantien und Gewährleistungen zusichert.
Gut zu wissen: Das muss in den Bauträgervertrag
Neben Kaufpreis (Festpreis), Fertigstellungstermin und Angaben zur Bauzeit sollten im Bauträgervertrag außerdem diese Punkte festgehalten sein:
- Bauverpflichtung
- Bau- und Leistungsbeschreibung
- Lageplan
- Baupläne und Bauzeichnungen
- Sonderwünsche
- Eigenleistungen
Die Baubeschreibung sollte den Leistungskatalog des Bauträgers detailliert festhalten. Achten Sie darauf, dass Angaben zur technischen Ausführung, zu den verwendeten Materialien und zu eventuellen Sonderwünschen unmissverständlich aufgeführt sind. Auch der im Vertrag genannte Fertigstellungstermin ist für den Bauträger verpflichtend.
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