Plusenergie-Architektur: Was sich nicht verstecken lässt, sollte man zeigen
Ein Satteldach ist technisch korrekt. Aber langweilig. Auf ein schickes Flachdach abenteuerliche...

Neben den Hauptleistungspflichten, die darauf gerichtet sind, den Werkerfolg zu erreichen, haben Architekten und Ingenieure noch eine „vertragliche Nebenpflicht“: Sie müssen den Bauherren technisch und wirtschaftlich beraten, seine Interessen sorgfältig wahren, ihn über seine Rechte aufklären und auf drohende Nachteile aufmerksam machen.
Dieser Pflichtenkreis erstreckt sich zum Teil über das Ende des eigentlichen Architektenvertrages hinaus. So hat der Architekt den Bauherren auch danach noch im Zusammenhang mit der Feststellung von Mängeln und der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen zu beraten.