Gebäudesanierung: Der Fachmann muss ran

CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW

Eine der Bedingungen im neuen CO2-Gebäude­sanierungsprogramm der KfW: Es werden nur Arbeiten anerkannt, die Profis, also Handwerks­betriebe, ausführen.

Für Ei­gen­leis­tungen gibt es keinen Kre­dit. Mit dieser Bedingung will die Bundes­regierung zum einen die Auf­trags­lage für Handwerk und Mittelstand verbessern. Zum anderen soll die Qualität der San­ierungen gesichert werden. Besonders bei anspruchsvollen energetischen Sanierungen gibt es viele Details, auf die zu achten ist, zum Beispiel auf Wärme­­brücken bei Fensteranschlüssen oder den An­schluss der luftdichten Ebene im Dach­stuhl. „Mängel können dazu führen, dass die Ener­gie­­spar­ziele nicht erreicht werden, und Feh­ler im Extrem­fall Durch­feuchtung oder Schim­melwuchs verursachen“, sagt Alexan­der Weber, Abteilungs­direktor Wohnungs­bau­kredite bei der KfW Förderbank.


Für die Suche nach den passenden Hand­werkern haben Bauherren Zeit. „Zur Antrag­stellung bei der Hausbank sollten sie lediglich Kostenvoranschläge eingeholt haben, um KfW-Fördermittel auch in der richtigen Höhe zu beantragen“, so Alexan­der Weber. Als Nach­weis der Facharbeit dienen dann die Hand­werkerrechnungen, die Bauherren spä­­ter bei ihrer Hausbank vorlegen. Steuer­lich sind die CO2-Facharbeiten nicht absetzbar, weil es keine Doppelförderung geben soll. Andere Arbeits­kosten rund um die Sanierung er­kennt das Finanzamt aber innerhalb der Höchstwerte des Paragrafen 35a Absatz 2 des Einkom­mensteuergesetzes an.


Ob sich die Sanierung gelohnt hat, müssen die Bauherren selbst kontrollieren. „Sie sollten in der Heizperiode nach Fertigstellung auf jeden Fall überprüfen, ob der tatsächliche Verbrauch dem angestrebten entspricht“, sagt Nicole Pillen von der Deut­schen Energie-Agentur GmbH (dena). Wel­che Ersparnis sich genau ergebe, zeige sich innerhalb von drei Jahren: „Ein einzelnes Jahr ist noch nicht aussagekräftig, weil sich erfahrungsgemäß nach Fertig­stellung noch ‚Kinderkrankheiten‘ einstellen können.“


Au­ßer­­­dem müsse der Nut­­­zer sein Ver­halten erst an das neue Ener­­­giespar-Konzept anpassen. „Fehler im Lüf­tungsverhalten – zum Bei­spiel durch die Kipp­stellung der Fenster im Winter – machen sich im stark ge­dämmten Ge­bäude schneller bemerkbar, weil hier durch Lüftung relativ mehr Wärme­energie ver­loren geht als beim ungedämmten Haus“, sagt Nicole Pillen.



Wichtige Adressen

KfW-Infocenter

Montag bis Freitag von 7.30 bis 18.30 Uhr

Tel.: 0 18 01/33 55 77; Fax: 0 69/74 31/95 00

E-Mail: infocenter@kfw.de


Beratungszentren

Direkte persönliche Beratung:

Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 18 Uhr,

Freitag bis 15 Uhr

(Die KfW empfiehlt, vorher einen Termin zu vereinbaren.)


Beratungszentrum Berlin

Charlottenstraße 33/33a

10117 Berlin

Tel.: 0 30/2 02 64/50 50; Fax: 0 30/2 02 64/54 45


Beratungszentrum Bonn

Ludwig-Erhard-Platz 1

53173 Bonn

Tel.: 02 28/8 31 80 03; Fax: 02 28/8 31/71 48


Beratungszentrum Frankfurt/Main

Bockenheimer Landstraße 104

60325 Frankfurt/Main

Tel.: 0 69/74 3130 30; Fax: 0 69/74 31 17 06



Für den Kessel­austausch, den Einbau von 2-Schei­ben-Wärme­schutz­fenstern oder die Keller­decken­dämmung wird kein ausgewiesener Spez­ialist ge­braucht. Aber sobald die Anforderungen an die energetische Sanie­rung zunehmen, Wär­meschutz und Luft­dichtigkeit sehr spezielle Kenntnisse voraussetzen, sind ungeübte Handwerksbetriebe möglicherweise überfordert. Empfehlenswert sind Handwerker, die im Be­reich energetische Sanierung den neuesten Wissensstand besitzen und als sogenannte Gebäudeener­gieberatung im Handwerk aktiv sind. Diejeni­gen, die Energieausweise ausstellen dürfen, findet man in der dena-Aus­stel­lerdatenbank oder bei den Handwerks­kam­­mern. Bei der Auswahl hilft ein Archi­tekt, der auch Preis­vergleiche verschiedener Anbieter professionell einholen kann.


Dem Laien fällt es in der Regel schwer, die Qualität der Arbeiten zu kontrollieren und Pfusch zu erkennen. Nicole Pillen rät deshalb: „Auf jeden Fall sollte schon bei der Vergabe des Auftrags dem jeweiligen Hand­werker angekündigt werden, dass nach Her­stellung der luftdichten Ebene eine sogenannte Blower-Door-Messung durchgeführt wird, um die Qualität zu überprüfen. Der Bauherr kann für diese Leistung auch gleich den Handwerksbetrieb verantwortlich ma­chen, sozusagen als Nachweis einer quali­tätsvollen Arbeit.“ Gleiches gilt auch für Ther­mografie-Aufnahmen, bei denen Wär­me­lecks entdeckt werden sollen.


Bauherren können sich die Energie­ein­spa­rung, die mit der Baumaßnahme beabsichtigt ist, im Vertrag garantieren lassen. Ein einzelner Handwerker wird darauf vielleicht nicht eingehen, ein General­unter­neh­mer oder eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) dagegen schon. Bauherren sollten ihren Archi­tek­ten darauf ansprechen und ein Mo­dell zu­sam­men mit ihm und den beauftragten Hand­werkern entwickeln.


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