Größere Fenster braucht das Haus
Die neue Dreifach-Standardverglasung von Internorm macht Fenster zu Energiegewinnflächen. „Fenster schlägt hoch...

Die Abnahme – auch Teilabnahmen einzelner Gewerke – sollte als gemeinsame Hausbegehung stattfinden. Teilnehmer: Bauherr, Bauleiter, unterschriftsberechtigter Beauftragter des Bauunternehmens und möglichst ein unabhängiger Sachverständiger, der dem Bauherren zur Seite steht. Man sollte bereits im Bauvertrag das Hinzuziehen einer solchen Vertrauensperson festhalten.
Von der Begehung wird ein schriftliches Protokoll angefertigt, das alle Beteiligten unterschreiben. Im Abnahmeprotokoll werden sämtliche Mängel und kleineren Beanstandungen aufgelistet. Außerdem sollten die Bauteile und haustechnischen Anlagen auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
Bis zum Zeitpunkt der Einladung zur Abnahme müssen alle Unterlagen, die einer Prüfung bedürfen oder von denen die Abnahme abhängt, übergeben werden. Also Revisionspläne, Strangpläne, Gewährsbescheinigungen, Zulassungen. In einer Zeit, wo Firmen versuchen, Bauherren Materialien unterzujubeln, die nicht in Deutschland zugelassen sind, ist der Nachweis der Zulassungsnummer – CE-Zeichen zum Beispiel – sehr wichtig.
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