Eigenleistungen beim Hausbau

Wir zeigen Ihnen, ab wann die Hilfe von Freunden als Schwarzarbeit gilt.

Viele Menschen träumen von einem Leben in den eigenen vier Wänden. Trotz aktuell günstiger Zinskonditionen für die Finanzierung kann der Bau schnell zu einem teuren Vergnügen werden. Da liegt es nahe, auf die Hilfe von Freunden oder Nachbarn zurück zu greifen.

Ist es strafbar, wenn Nachbarn beim Bau helfen?
Nein. Nachbarschaftshilfe, gegenseitige Gefälligkeiten nach dem Motto „Hilfst du mir im Frühjahr, helfe ich dir im Herbst“ oder die Mitarbeit von Verwandten gelten nicht als Schwarzarbeit. Die Arbeiten dürfen allerdings nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet sein.

Dürfen die Helfer für ihre Arbeit Geld verlangen?
Der Lohn darf aber nicht einer normalen Bezahlung entsprechen. Entscheidend ist, dass die Hilfsleistungen aufgrund von Freundschaft, Verwandtschaft oder aus Gefälligkeit erbracht werden und nicht gezielt und regelmäßig nach Feierabend als „Hobby“ – das wäre Schwarzarbeit. Dem Bauherrn ist es erlaubt, Aufwendungen seiner Helfer wie Fahrtkosten, Material und Arbeitskleidung zu begleichen.

Gelten Arbeitsleistungen aus der Tauschbörse als Schwarzarbeit?
Nein. Weil bei einem gegenseitigen Austausch von Leistungen kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ergeben sich auch keine Sozialversicherungspflichten. In steuerlicher Hinsicht sind Tauschleistungen zwischen Privatpersonen auch außerhalb der Nachbarschaftshilfe unbedenklich. Arbeiten dürfen dafür nur gelegentlich oder einmalig erbracht werden.
Eine weitere legale Alternative: Mini-Jobber können auf 450-Euro-Basis oder monatlich bis zu 50 Arbeitsstunden steuervergünstigt beschäftigt werden. Der Bauherr ist verpflichtet, die „Berufsgenossenschaft Bau“ über seine Baumaßnahme spätestens eine Woche nach Beginn der Arbeiten zu informieren, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, Arbeitsunfälle zu melden und die bei den Eigenbauarbeiten beschäftigten Helfer anzugeben. Dadurch sind alle bei Bau- und Renovierungsarbeiten Mitwirkenden gegen Personenschäden durch Arbeitsunfälle versichert. Für diese Absicherung zahlt der Bauherr Versicherungsbeiträge, die je nach Region zwischen 1,30 Euro und 1,72 je Helferstunde betragen. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, kostet ihn das ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

Was passiert im Fall von Schwarzarbeit?
Die Finanzbehörden fordern vom Bauherren die entgangenen Sozialversicherungsbeiträge ein und verhängen empfindliche Geldstrafen. Der Bauherr geht noch ein weiteres Risiko ein: Pfuschen seine Helfer, hat er keinen Gewährleistungs- oder Schadenersatzanspruch. Verletzt sich ein illegaler Bauhelfer und wird womöglich berufsunfähig, kann sein Auftraggeber zu lebenslangen Rentenzahlungen verpflichtet werden.


Weitere Infos finden Sie ab der Seite 310 im Magazin "Das dicke deutsche Hausbuch 2015"

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