Der richtige Energieausweis sollte es sein!

Obacht: „Ener­gie­pässe“ zum Discount-Preis sind keine Lösung, sondern Teil des Problems. Wie kann man als Bauherr und Hausbesitzer sicherge­hen? Wer bewahrt vor Fehlern? Drängende Fragen an den DEKRA- Experten Lothar Kreutz .

Derzeit ist immer öfter vom Energieausweis die Rede, der für Wohneigentümer neuerdings vorgeschrieben sein soll.

Lothar Kreutz: Wohneigentümer, deren Haus vor 1965 gebaut worden ist, haben seit 1. Juli 2008 Ausweispflicht, wenn ein Haus oder eine Eigentumswohnung verkauft oder vermietet werden soll. Nach den geltenden Vorschriften ist es keine Hürde, sich eine so gut wie inhaltsleere, aber formal mögliche Billigvariante eines solchen „Energie­aus­wei­ses“ zu beschaffen. Gibt es für 16 Euro vom Schornsteinfeger.


Sie klingen sehr unzufrieden.

Lothar Kreutz: Der Nutzwert solcher Zet­tel geht gegen null. Ein Energieausweis, der auch von Personen ausgestellt werden kann, die fachlich dazu gar nicht be­fähigt sind, ist eine bürokratische Karikatur. Wenn da irreführende, falsche Daten eingetragen werden können, die dem Käufer oder Mieter eben keine verlässliche Aussage über die tatsächliche energetische Beschaffenheit des Ge­bäudes liefern – das hilft doch keinem.


Was machen Sie in dieser Situation?

Lothar Kreutz: Mit Einführung des Energie­aus­weises haben wir begonnen, unseren Kunden zusätzlich ein Plausibilitätsurteil hinsichtlich ihres individuellen Energie­ver­brauchs zu erarbeiten. Wir setzen da auf umfassende Energiebe­darfsberatung durch unsere Sachver­stän­digen, die nach Analyse der Substanz dem Besitzer wie dem Käufer oder Mieter verläss­lich ausweist, welche Energiepotenzen diese Immobilie wirklich hat, wie wertbestän­dig und nachhaltig oder aber wie kostenintensiv sie aus energetischer Sicht ist.


Es reicht nicht, einem Objekt fantastische Wär­me­­dämm­werte zu bescheinigen, wenn nicht auch die baulichen Mittel, die zu diesem Er­geb­nis führten, bewertet werden. Ein guter Sachverständiger weist zum Beispiel darauf hin, dass dickleibiges Styropor bei künftigen baulichen Veränderungen kostspieliger Son­dermüll werden kann. DEKRA-Sach­ver­stän­dige sichern mehr Prüf- und Bera­tungs­qua­lität, als sie der Ge­setz­geber vorschreibt.


Worin unterscheidet sich denn die Arbeit eines DEKRA-Sachverständigen von der eines der vielen freien Gutachter?

Lothar Kreutz: Vor allem in der Sicherheit garantierter Prüfqualität. Es gibt hierzulande unbestritten erstklassige Einzelkämpfer un­ter den Gutachtern. Aber die Auf­gaben­stellun­gen einer verlässlichen Immo­bi­lien­bewer­tung, einer baubegleitenden Qualitätssi­che­rung oder einer Energiebedarfsanalyse erfordern so viel in die Tiefe gehendes Spezial­wis­sen, dass da ein Einzelner schnell an Gren­zen stößt. Zum DEKRA-Team gehören spezialisierte Sachverständige für jeden dieser Be­reiche. So können wir unseren Kunden diese Kom­pe­tenz gebündelt in garantierter Prüf­qualität zur Verfügung stellen.



Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Do­kument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Seine Ausstellung und Ver­wendung sind in Deutschland durch die Energie­ein­sparverordnung (EnEV) geregelt.


Besitzer von bis 1965 errichteten Ge­bäuden müssen potenziellen Käu­fern/­ Mietern seit 1.7.2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Für später errichtete Gebäude gilt dies ab 1.1.2009. In einer Übergangsfrist bis 1.10.2008 können sich Hauseigentümer einen preiswerten, aber weniger aussagekräftigen, verbrauchsbasierten Energie­ausweis er­stellen lassen. Bei Verkauf und Neu­ver­mietung ohne Nach­weis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.


Wer berechtigt ist, Energieausweise für Bestands­im­mo­­­bi­­lien auszustellen, regelt Paragraf 21 der EnEV 2007:

  • Hochschulabsolventen in den Be­rei­chen Architektur, Hochbau, Bau­inge­nieurwesen, Gebäudetechnik, Bau­physik, Maschinenbau oder Elek­trotechnik;
  • Hochschulabsolventen im Bereich In­nen­architektur;
  • Handwerksmeister, deren wesentliche Tätigkeit die Bereiche von Bau­handwerk, Heizungsbau, Installa­tion oder Schornsteinfegerwesen umfasst, und Hand­wer­­ker, die berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne Meis­tertitel selbstständig auszuüben;
  • staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker in den Bereichen Hochbau, Bau­ingenieurwesen oder Gebäude­tech­nik oder wenn dieser Ausstellende
  • während des Studiums einen Aus­bil­dungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder
  • nach dem Studium eine 2-jährige Be­rufserfahrung im bau- und anlagentechnischen Hochbau oder
  • eine erfolgreiche Fortbildung im energiesparenden Bauen oder
  • eine nicht auf bestimmte Gewerke be­schränkte Bauvorlageberechtigung hat.

Anmerkung: Die DEKRA-Sachverstän­digen finden es bedenklich, dass demzufolge auch Per­sonen mit nicht ausreichen­der fachlicher Quali­fikation Energieausweise ausstellen dürfen.



Was kostet denn ein so umfassendes DEKRA-Gutachten?

Lothar Kreutz: Eine baubegleitende Auditie­rung mit beispielsweise 4 Prüfterminen kostet etwa 1 Prozent des Hauspreises. Dabei werden die für die Bauqualität entschei­denden Fertigstellungsphasen vor Ort vom Sachverständigen geprüft sowie die Aus­füh­rungsqualität wie auch die festgestell­ten Mängel für den Auftraggeber dokumentiert. Die Ausstellung des neuen Energie­ver­brauchs­­ausweises, die wir der Seriosität we­gen nur in Verbindung mit einer Ener­gie­be­ra­­tung für das Objekt anbieten, kostet für ein Ein- oder Zweifa­mi­lienhaus 750 Euro. Brutto.


Kann ein Haus­besitzer irgendwie Zuschüsse für Ihre Energieberatung bekommen?

Lothar Kreutz: In Höhe von 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser. Hinzu kommen Beihilfen für die Thermografie, also das bildgebende Verfah­ren, mit dem Tempe­ra­tur­ver­teilungen in einem Haus und et­waige Wär­me­­brücken sichtbar gemacht wer­den. Dafür sind weitere 100 Euro Zuschuss plus 50 Euro für eine Strom­be­ra­tung durch den DEKRA-Sachverständigen möglich.


Wie kommt man an solche Gelder?

Lothar Kreutz: Der Hausbesitzer sollte seinen Ener­gie­be­rater von der DEKRA beauftragen, einen Antrag beim Bundesamt für Wirt­schaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zu stellen. Gegen Vorlage und Prüfung des Bera­tungs­protokolls durch das Bafa erhält der Be­rater den Zuschuss; die Kosten für die Ener­gieberatung verringern sich für den Auftrag­geber um die Höhe des Zuschusses.


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