Solarstrom: Energiewende auf deutschen Dächern
Die Sonne anzuzapfen ist für viele Hausherren eine ökologische Pflicht. Die Preise der Photovoltaikanlagen sind...

Derzeit ist immer öfter vom Energieausweis die Rede, der für Wohneigentümer neuerdings vorgeschrieben sein soll.
Lothar Kreutz: Wohneigentümer, deren Haus vor 1965 gebaut worden ist, haben seit 1. Juli 2008 Ausweispflicht, wenn ein Haus oder eine Eigentumswohnung verkauft oder vermietet werden soll. Nach den geltenden Vorschriften ist es keine Hürde, sich eine so gut wie inhaltsleere, aber formal mögliche Billigvariante eines solchen „Energieausweises“ zu beschaffen. Gibt es für 16 Euro vom Schornsteinfeger.
Sie klingen sehr unzufrieden.
Lothar Kreutz: Der Nutzwert solcher Zettel geht gegen null. Ein Energieausweis, der auch von Personen ausgestellt werden kann, die fachlich dazu gar nicht befähigt sind, ist eine bürokratische Karikatur. Wenn da irreführende, falsche Daten eingetragen werden können, die dem Käufer oder Mieter eben keine verlässliche Aussage über die tatsächliche energetische Beschaffenheit des Gebäudes liefern – das hilft doch keinem.
Was machen Sie in dieser Situation?
Lothar Kreutz: Mit Einführung des Energieausweises haben wir begonnen, unseren Kunden zusätzlich ein Plausibilitätsurteil hinsichtlich ihres individuellen Energieverbrauchs zu erarbeiten. Wir setzen da auf umfassende Energiebedarfsberatung durch unsere Sachverständigen, die nach Analyse der Substanz dem Besitzer wie dem Käufer oder Mieter verlässlich ausweist, welche Energiepotenzen diese Immobilie wirklich hat, wie wertbeständig und nachhaltig oder aber wie kostenintensiv sie aus energetischer Sicht ist.
Es reicht nicht, einem Objekt fantastische Wärmedämmwerte zu bescheinigen, wenn nicht auch die baulichen Mittel, die zu diesem Ergebnis führten, bewertet werden. Ein guter Sachverständiger weist zum Beispiel darauf hin, dass dickleibiges Styropor bei künftigen baulichen Veränderungen kostspieliger Sondermüll werden kann. DEKRA-Sachverständige sichern mehr Prüf- und Beratungsqualität, als sie der Gesetzgeber vorschreibt.
Worin unterscheidet sich denn die Arbeit eines DEKRA-Sachverständigen von der eines der vielen freien Gutachter?
Lothar Kreutz: Vor allem in der Sicherheit garantierter Prüfqualität. Es gibt hierzulande unbestritten erstklassige Einzelkämpfer unter den Gutachtern. Aber die Aufgabenstellungen einer verlässlichen Immobilienbewertung, einer baubegleitenden Qualitätssicherung oder einer Energiebedarfsanalyse erfordern so viel in die Tiefe gehendes Spezialwissen, dass da ein Einzelner schnell an Grenzen stößt. Zum DEKRA-Team gehören spezialisierte Sachverständige für jeden dieser Bereiche. So können wir unseren Kunden diese Kompetenz gebündelt in garantierter Prüfqualität zur Verfügung stellen.
Energieausweis
Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Seine Ausstellung und Verwendung sind in Deutschland durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.
Besitzer von bis 1965 errichteten Gebäuden müssen potenziellen Käufern/ Mietern seit 1.7.2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Für später errichtete Gebäude gilt dies ab 1.1.2009. In einer Übergangsfrist bis 1.10.2008 können sich Hauseigentümer einen preiswerten, aber weniger aussagekräftigen, verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen lassen. Bei Verkauf und Neuvermietung ohne Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.
Wer berechtigt ist, Energieausweise für Bestandsimmobilien auszustellen, regelt Paragraf 21 der EnEV 2007:
Anmerkung: Die DEKRA-Sachverständigen finden es bedenklich, dass demzufolge auch Personen mit nicht ausreichender fachlicher Qualifikation Energieausweise ausstellen dürfen.
Was kostet denn ein so umfassendes DEKRA-Gutachten?
Lothar Kreutz: Eine baubegleitende Auditierung mit beispielsweise 4 Prüfterminen kostet etwa 1 Prozent des Hauspreises. Dabei werden die für die Bauqualität entscheidenden Fertigstellungsphasen vor Ort vom Sachverständigen geprüft sowie die Ausführungsqualität wie auch die festgestellten Mängel für den Auftraggeber dokumentiert. Die Ausstellung des neuen Energieverbrauchsausweises, die wir der Seriosität wegen nur in Verbindung mit einer Energieberatung für das Objekt anbieten, kostet für ein Ein- oder Zweifamilienhaus 750 Euro. Brutto.
Kann ein Hausbesitzer irgendwie Zuschüsse für Ihre Energieberatung bekommen?
Lothar Kreutz: In Höhe von 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser. Hinzu kommen Beihilfen für die Thermografie, also das bildgebende Verfahren, mit dem Temperaturverteilungen in einem Haus und etwaige Wärmebrücken sichtbar gemacht werden. Dafür sind weitere 100 Euro Zuschuss plus 50 Euro für eine Stromberatung durch den DEKRA-Sachverständigen möglich.
Wie kommt man an solche Gelder?
Lothar Kreutz: Der Hausbesitzer sollte seinen Energieberater von der DEKRA beauftragen, einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zu stellen. Gegen Vorlage und Prüfung des Beratungsprotokolls durch das Bafa erhält der Berater den Zuschuss; die Kosten für die Energieberatung verringern sich für den Auftraggeber um die Höhe des Zuschusses.