Werden wir Geiseln unserer Energierechnung?
Vor 1970 errichtete Einfamilienhäuser haben unsaniert den zehnfachen Energiebedarf...
Vor 1970 errichtete Einfamilienhäuser haben unsaniert den zehnfachen Energiebedarf eines heute gebauten. Falls sie dem Stand der Technik entsprechen. Wer aber prüft das? Kenner schätzen, dass fast jeder zweite Neubau nicht einmal die verbindlichen Vorgaben der Energieeinsparverordnung einhält! Wer jetzt nicht aufwacht, den bestrafen seine Energieabrechnungen. Aber Obacht: „Energiepässe” zum Discount-Preis sind keine Lösung, sondern Teil des Problems. Wie kann man als Bauherr und Hausbesitzer sichergehen? Wer bewahrt vor Fehlern? Drängende Fragen an die Experten der DEKRA.

Lothar Kreutz (46), Geschäftsführer der DEKRA Real Estate Expertise GmbH, ist Diplom-Ingenieur, mit einer Französin verheiratet und Vater von zwei Kindern.
Der Verband Privater Bauherren behauptet, mehr als 40 Prozent der neu fertiggestellten Ein- und Zweifamilienhäuser entsprächen nicht einmal den gesetzlichen Mindest-Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Können Sie das nachvollziehen?
Lothar Kreutz : Ich kann Statistiken anderer ohne nähere Prüfung schlecht beurteilen – die Grundaussage trifft aber zu. Sie deckt sich mit den Ergebnissen unserer aktuellen Analysen zu Einfamilienhäusern in Deutschland. Für die Auswertung wurden von den Bausachverständigen der DEKRA rund 4.000 eigene Objekt-Bewertungen herangezogen. Die Mehrzahl der von unseren Experten geprüften Einfamilienhäuser waren im Prinzip nicht ernsthaft zu beanstanden, schlimmstenfalls mit kleineren, unkompliziert zu behebenden Fehlern behaftet.
Unterm Strich aber summierten sich im Schnitt die festgestellten Mängel zu einem Schadenswert pro Haus von mehr als 10.000 Euro. Es ist tatsächlich unübersehbar, dass eine erschreckend große Zahl nicht nur älterer, sondern auch neu übergebener Einfamilienhäuser die vorgeschriebenen gesetzlichen Mindeststandards der EnEV nicht einhält.
Man bekommt doch aber als Bauherr sogar extra Papiere dafür. Wärmeschutzberechnung, Energieausweis und so weiter gehören regulär zum Vertragsbestandteil. Sind bei den kritischen Objekten diese Energieberechnungen falsch oder werden sie „nur” nicht in die Praxis umgesetzt?
Lothar Kreutz : Beides. Beim Neubau von Einfamilienhäusern ist mehr als jede zweite Energieberechnung falsch oder geht von falschen Voraussetzungen aus. Dazu kommt dann tatsächlich noch ein weiterer Prozentsatz zwar sachlich richtig berechneter Wärmeschutz- oder Energie-Bedarfsnachweise, die dann aber bei der Bauausführung nicht oder nur auf mangelhafte Weise umgesetzt wurden.
Lassen Sie uns mal kurz in die Kammer des Schreckens blicken und nennen Sie uns ein Praxisbeispiel für solche Energie-Schönrechnungen.
Lothar Kreutz : Bei Berechnungen wird oft von Voraussetzungen ausgegangen, die nicht bestehen. Da wird eine Wärmepumpe mit eingerechnet, die es überhaupt nicht gibt, oder eine Fußbodenheizung kalkuliert, die dann aber nicht, wie vorgesehen, in jedem Raum individuell gesteuert werden kann. Beheizte Kellerräume werden berechnet, die später gar nicht beheizt werden können ...
Kontrolliert das in der Praxis niemand?
Lothar Kreutz : Selten. Fast nie. Das ist ja auch nicht zwingend vorgeschrieben. Selbst die Banker prüfen die Bauunterlagen meist nur auf Vollständigkeit und formale Korrektheit. Es ist nicht Aufgabe einer Bank, Wärmeschutznachweise auf fachliche Richtigkeit zu überprüfen.
Ist der tatsächliche Energieverbrauch, spätestens ablesbar an den Jahreskostenbe-scheiden, nicht sowieso die einzig entscheidende Antwort auf die Frage, ob das Haus die vertraglich vereinbarte energetische Klasse hat? Also für ein Niedrigenergiehaus nach EnEV nicht mehr als die zulässigen maximal 7 Liter Heizöl Verbrauch pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr beziehungsweise dessen Äquivalent in Gas und Strom. Bei vertragsgemäßem KfW 60-Niveau dementsprechend 6 Liter pro Quadratmeter jährlich, bei KfW 40 dann 4 Liter – ist diese Vorstellung naiv?
Lothar Kreutz : Das wäre so verführerisch einfach, dass genaueres Hinschauen lohnt. Auch mich interessiert als Eigentümer in erster Linie, dass mich das Bewohnen meines Hauses unterm Strich so wenig wie möglich kostet. Genau darum geht es doch: durch bauliche und technisch zeitgemäße Ausstattung dauerhaft sicherzustellen, dass mein Haus für den nötigen Energieeinsparverordnung vor, dass ab 2009 Neubauten 30 Prozent energieeffizienter sein müssen als bisher. Nach dem jüngst verabschiedeten Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz soll zudem der Anteil erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärmebedarfs eines Hauses bis 2020 von jetzt gut 6 auf 14 Prozent steigen, was mit Sicherheit künftig die Vorschriften für Sanierungsmaßnahmen verschärfen wird. Aber selbst kleinere Sanierungsschritte mit einem Aufwand bis 10.000 Euro machen sich in kürzester Zeit bezahlt.
Energieeinsparverordnung vor, dass ab 2009 Neubauten 30 Prozent energieeffizienter sein müssen als bisher. Nach dem jüngst verabschiedeten Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz soll zudem der Anteil erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärmebedarfs eines Hauses bis 2020 von jetzt gut 6 auf 14 Prozent steigen, was mit Sicherheit künftig die Vorschriften für Sanierungsmaßnahmen verschärfen wird. Aber selbst kleinere Sanierungsschritte mit einem Aufwand bis 10.000 Euro machen sich in kürzester Zeit bezahlt.
Was kostet denn ein so umfassendes DEKRA-Gutachten?
Lothar Kreutz : Eine baubegleitende Auditierung mit beispielsweise 4 Prüfterminen kostet etwa 1 Prozent des Hauspreises. Dabei werden die für die Bauqualität entscheidenden Fertigstellungsphasen vor Ort vom Sachverständigen geprüft sowie die Ausführungsqualität wie auch die festgestellten Mängel für den Auftraggeber dokumentiert.
Die Ausstellung des neuen Energieverbrauchsausweises, die wir der Seriosität wegen nur in Verbindung mit einer Energieberatung für das Objekt anbieten, kostet für ein Ein- oder Zweifamilienhaus 750 Euro. Brutto.
Kann ein Hausbesitzer irgendwie Zuschüsse für Ihre Energieberatung bekommen?
Lothar Kreutz : In Höhe von 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser. Hinzu kommen Beihilfen für die Thermografie, also das bildgebende Verfahren, mit dem Temperaturverteilungen in einem Haus und etwaige Wärmebrücken sichtbar gemacht werden. Dafür sind weitere 100 Euro Zuschuss plus 50 Euro für eine Stromberatung durch den DEKRA-Sachverständigen möglich.
Wie kommt man an solche Gelder?
Lothar Kreutz : Der Hausbesitzer sollte seinen Energieberater von der DEKRA beauftragen, einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zu stellen. Gegen Vorlage und Prüfung des Beratungsprotokolls durch das Bafa erhält der Berater den Zuschuss; die Kosten für die Energieberatung verringern sich für den Auftraggeber um die Höhe des Zuschusses.
Wie schätzen Sie denn den Stand der Energieeffizienz bei deutschen Wohnbauten international ein?
Lothar Kreutz : Wenn ich das Können und die Kreativität der deutschen Ingenieure zum Maßstab nehme und zugrunde lege, dass hiesige Unternehmen sowohl bei der Nutzung alternativer Energien als auch bei der Entwicklung innovativer Energiesparsysteme auf nicht wenigen Feldern führend sind auf dem Weltmarkt, müssten wir im Baualltag und erst recht im Bestand weiter sein. Wenn es möglich ist, den Energieverbrauch eines Einfamilienhauses auf ein Zehntel zu senken, sollte man es tun, solange die Energiepreise überhaupt noch Entscheidungsraum lassen.
Was den Neubau betrifft, steht und fällt alles mit der Entscheidung für den richtigen Hausanbieter oder Architekten: Dorfklasse oder Champions League, energetisch von gestern oder qualitätsgeprüft und zukunftssicher – das entscheidet allein der Auftraggeber.
Das Gespräch führten
Peter Neumann und Reiner Oschmann
DEKRA Bau und Energie

Bei diesem Passivhaus hatten die Bauherren hohe Ansprüche an die energetische Qualität ihrer Fenster.
• Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Seine Ausstellung und Verwendung sind in Deutschland durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.
• Besitzer von bis 1965 errichteten Gebäuden müssen potenziellen Käufern/ Mietern seit 1.7.2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Für später errichtete Gebäude gilt dies ab 1.1.2009. In einer Übergangsfrist bis 1.10.2008 können sich Hauseigentümer einen preiswerten, aber weniger aussagekräftigen, verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen lassen. Bei Verkauf und Neuvermietung ohne Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.
• Wer berechtigt ist, Energieausweise für Bestandsimmobilien auszustellen, regelt Paragraf 21 der EnEV 2007:
– Hochschulabsolventen in den Bereichen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik;
– Hochschulabsolventen im Bereich Innenarchitektur;
– Handwerksmeister, deren wesentliche Tätigkeit die Bereiche von Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation oder Schornsteinfegerwesen umfasst, und Handwerker, die berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbstständig auszuüben;
– staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker in den Bereichen Hochbau, Bauingenieurwesen oder Gebäudetechnik oder wenn dieser Ausstellende
– während des Studiums einen Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder
– nach dem Studium eine 2-jährige Berufserfahrung im bau- und anlagentechnischen Hochbau oder
– eine erfolgreiche Fortbildung im energiesparenden Bauen oder
– eine nicht auf bestimmte Gewerke beschränkte Bauvorlageberechtigung hat.
Anmerkung: Die DEKRA-Sachverständigen finden es bedenklich, dass demzufolge auch Personen mit nicht ausreichender fachlicher Qualifikation Energieausweise ausstellen dürfen.
Energieeinsparverordnung
• Die DEKRA, 1925 in Berlin als „Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein“ gegründet, ist mit fast 18.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 1,4 Milliarden Euro in Europa die größte und weltweit die drittgrößte Prüfgesellschaft. Im Unterschied zum TÜV bundesweit einheitlich vertreten, hat sich die DEKRA einen exzellenten Ruf für neutrale technische Überwachung erarbeitet.
• Zu den Dienstleistungen gehören Bau-, Energie- und Schadensgutachten, die Wertermittlung von Immobilien, die Überprüfung von Bauvorhaben, Sanierungen und Innenraumschadstoffen – besorgt von DEKRA Real Estate Expertise, der Gesellschaft zur Immobilien-Beurteilung. Zentrale: Saarbrücken, Niederlassungen europaweit.
• Die DEKRA stellt sowohl den verbrauchs- als auch den bedarfsorientierten Energieausweis mit Kundentermin in Verbindung mit einer Energiepotenzialanalyse aus. Der Bedarfsausweis enthält zudem ein schriftliches Gutachten mit konkreten Sanierungsvorschlägen für das betreffende Gebäude.
Was bedeutet was?
• Heizwärmebedarf
ist die pro Quadratmeter Gebäudefläche errechnete Energiemenge, die zum Beispiel durch Heizkörper an einen beheizten Raum abgegeben wird.
• Trinkwasserwärmebedarf
ist die Energiemenge, die zur Erwärmung dem Trinkwasser zugeführt werden muss. Verluste bei der Energieumwandlung und der Verteilung sind darin nicht enthalten.
• Endenergiebedarf
Der Endenergiebedarf ist die berechnete Energiemenge, die bei gemittelten Klimaverhältnissen zur Deckung des Heiz- und des Trinkwasserwärmebedarfs einschließlich der Verluste der Anlagentechnik benötigt wird. Wie groß die Energiemenge tatsächlich ist, hängt wesentlich vom Verhalten der Gebäudebenutzer ab.
• Primärenergiebedarf
beschreibt die Energieeffizienz und den ressourcenschonenden Umgang der Energienutzung. Er berücksichtigt neben dem Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasser auch die Verluste, die von der Gewinnung des Energieträgers über die Aufbereitung und den Transport bis zur Verteilung und Speicherung im Gebäude anfallen. Zur Ermittlung wird der entsprechende Bedarf der beteiligten Energieträger mit einem Primärenergiefaktor multipliziert (zum Beispiel 1,1 für Heizöl/Erdgas; 0,2 für Holz; 3,0 für Strom).
• X-Liter-Haus
definiert den Heizöl-Bedarf pro Quadratmeter und Jahr. Oft wird für 3-Liter-Häuser geworben, dieser Wert ist aber nur mit sorgfältiger Planung und umfangreichen Maßnahmen zu erreichen.
• Passivhaus
hat einen Heizwärmebedarf von maximal 15 kWh/(m²a), der Primärenergiebedarf, einschließlich des Haushaltstroms, liegt unter 120 kWh/(m²a).
• Nullenergiehaus
kommt im Jahresmittel ohne Netto-Energiebezug von außen aus.
• Plusenergiehaus
weist im Jahresmittel eine Netto-Energielieferung nach außen auf.
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