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Die neuen Öko-Standards

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) tritt 2009 in Kraft. Bauherren und Hausbesitzer sollten Erneuerbare Energie in Haus und Budget einplanen. Das wird gefördert.

Es ist sprichwörtlich amtlich: " die Preise für Kohle, Öl und Gas werden steigen, bis schließlich gar keine fossilen Energieträger mehr geliefert werden können", heißt es in der Erläuterung des Bundesumweltministerium zum "Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich". Es zwingt bundesweit Bauherrn, die ihren Bauantrag nach dem 1. Januar 2009 stellen, Häuser zu bauen, die effizienter als bisher mit fossiler Heizenergie umgehen. Bisher wird in Deutschland nur knapp 7 Prozent Wärme aus Erneuerbaren Energien bestritten. Die Regierung verpflichtet sich bis 2020 diese Quote auf 14 Prozent zu verdoppeln. Das soll die Firmen animieren, sich intensiv mit der Weiterentwicklung von Technologien zur alternativen Wärmeerzeugung, wie Erdwärme, Solarthermie, Biomasse oder Nutzung von Abwässern zu beschäftigen.

Das neue Wärmegesetz zwingt Bauherren nicht nur zur Wahl eines Erneuerbaren Energieträgers, sondern belohnt partiell diese Entscheidung: Wer die gesetzlichen Vorgaben übererfüllt, erhält über das Marktanreizprogramm Zuschüsse. Der Ausbau von Wärmenetzen, zu denen Ersatzmaßnahmen wie Kraft-Wärme-Kopplung und Dämmung gehören, werden ebenfalls staatlich gefördert. Der Bund erhöht die Fördermittel auf 500 Millionen pro Jahr.

Anträge

Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art der Maßnahme. Dazu gibt es Sonderaktionen wie den Kesselbonus von 750 € für alle, die noch 31.12.2008 in einen modernen Heizkessel investieren. Beantragt wird das Geld beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Fomulare gibt es unter www.bafa.de

Wissen über Förderung

Eine Suchmaschine für Fördermittel hilft auf www.energiefoerderung.info bei der Suche nach Fördermöglichkeiten: einfach PLZ angeben und "Fördermaßnahmen für Private" wählen.

Sonnenkollektoren

Bauherren, die sich für Solarthermie entscheiden, erfüllen die Vorgaben, wenn ihre Kollektorenflächen 0,04 qm pro Quadratmeter beheizte Nutzfläche aufweist. Beispiel 200 qm Wohnfläche. erfordern 8 qm Kollektorfläche.

Abwärme

Nicht jeder Eigentümer hat die Möglichkeit Erneuerbare Energien zum Heizen einzusetzen. Ein zulässiger Ersatz ist die Nutzung von Wärme, die bei der Produktion von Energie als Abfallprodukt entsteht. Mindestanteil an der Heizung: 50 Prozent.

Dämmung

Wenn ein Haus so gut gedämmt ist, dass es die Vorgaben der Energieeinsparverordnung EnEV um 15 Prozent übererfüllt, gilt das ebenfalls als Ersatzmaßnahme im Sinne des Wärmegesetzes.