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Fachmann muss ran

Eine der Bedingungen im neuen CO2-Gebäude­sanierungsprogramm der KfW: Es werden nur Arbeiten anerkannt, die Profis, also Handwerks­betriebe, ausführen.

Für Eigenleistungen gibt es keinen Kredit. Mit dieser Bedingung will die Bundesregierung zum einen die Auftragslage für Handwerk und Mittelstand verbessern. Zum anderen soll die Qualität der Sanierungen gesichert werden. Besonders bei anspruchsvollen energetischen Sanierungen gibt es viele Details, auf die zu achten ist, zum Beispiel auf Wärmebrücken bei Fensteranschlüssen oder den Anschluss der luftdichten Ebene im Dachstuhl. „Mängel können dazu führen, dass die Energiesparziele nicht erreicht werden, und Fehler im Extremfall Durchfeuchtung oder Schimmelwuchs verursachen“, sagt Alexander Weber, Abteilungsdirektor Wohnungsbaukredite bei der KfW Förderbank.

Für die Suche nach den passenden Handwerkern haben Bauherren Zeit. „Zur Antragstellung bei der Hausbank sollten sie lediglich Kostenvoranschläge eingeholt haben, um KfW-Fördermittel auch in der richtigen Höhe zu beantragen“, so Alexander Weber. Als Nachweis der Facharbeit dienen dann die Handwerkerrechnungen, die Bauherren später bei ihrer Hausbank vorlegen. Steuerlich sind die CO2-Facharbeiten nicht absetzbar, weil es keine Doppelförderung geben soll. Andere Arbeitskosten rund um die Sanierung erkennt das Finanzamt aber innerhalb der Höchstwerte des Paragrafen 35a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes an.

Ob sich die Sanierung gelohnt hat, müssen die Bauherren selbst kontrollieren. „Sie sollten in der Heizperiode nach Fertigstellung auf jeden Fall überprüfen, ob der tatsächliche Verbrauch dem angestrebten entspricht“, sagt Nicole Pillen von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). Welche Ersparnis sich genau ergebe, zeige sich innerhalb von drei Jahren: „Ein einzelnes Jahr ist noch nicht aussagekräftig, weil sich erfahrungsgemäß nach Fertigstellung noch ‚Kinderkrankheiten’ einstellen können.“ Außerdem müsse der Nutzer sein Verhalten erst an das neue Energiespar-Konzept anpassen. „Fehler im Lüftungsverhalten – zum Beispiel durch die Kippstellung der Fenster im Winter – machen sich im stark gedämmten Gebäude schneller bemerkbar, weil hier durch Lüftung relativ mehr Wärmeenergie verloren geht als beim ungedämmten Haus“, sagt Nicole Pillen.

Wichtige Adressen

KfW-Infocenter

Montag bis Freitag von 7.30 bis 18.30 Uhr

Tel.: 0 18 01/33 55 77; Fax: 0 69/74 31/95 00

E-Mail: infocenter@kfw.de

Beratungszentren

Direkte persönliche Beratung:

Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 18 Uhr,

Freitag bis 15 Uhr

(Die KfW empfiehlt, vorher einen Termin zu vereinbaren.)

Beratungszentrum Berlin

Charlottenstraße 33/33a

10117 Berlin

Tel.: 0 30/2 02 64/50 50; Fax: 0 30/2 02 64/54 45

Beratungszentrum Bonn

Ludwig-Erhard-Platz 1

53173 Bonn

Tel.: 02 28/8 31 80 03; Fax: 02 28/8 31/71 48

Beratungszentrum Frankfurt/Main

Bockenheimer Landstraße 104

60325 Frankfurt/Main

Tel.: 0 69/74 3130 30; Fax: 0 69/74 31 17 06

Für den Kesselaustausch, den Einbau von 2-Scheiben-Wärmeschutzfenstern oder die Kellerdeckendämmung wird kein ausgewiesener Spezialist gebraucht. Aber sobald die Anforderungen an die energetische Sanierung zunehmen, Wärmeschutz und Luftdichtigkeit sehr spezielle Kenntnisse voraussetzen, sind ungeübte Handwerksbetriebe möglicherweise überfordert. Empfehlenswert sind Handwerker, die im Bereich energetische Sanierung den neuesten Wissensstand besitzen und als sogenannte Gebäudeenergieberatung im Handwerk aktiv sind. Diejenigen, die Energieausweise ausstellen dürfen, findet man in der dena-Ausstellerdatenbank oder bei den Handwerkskammern. Bei der Auswahl hilft ein Architekt, der auch Preisvergleiche verschiedener Anbieter professionell einholen kann.

Dem Laien fällt es in der Regel schwer, die Qualität der Arbeiten zu kontrollieren und Pfusch zu erkennen. Nicole Pillen rät deshalb: „Auf jeden Fall sollte schon bei der Vergabe des Auftrags dem jeweiligen Handwerker angekündigt werden, dass nach Herstellung der luftdichten Ebene eine sogenannte Blower-Door-Messung durchgeführt wird, um die Qualität zu überprüfen. Der Bauherr kann für diese Leistung auch gleich den Handwerksbetrieb verantwortlich machen, sozusagen als Nachweis einer qualitätsvollen Arbeit.“ Gleiches gilt auch für Thermografie-Aufnahmen, bei denen Wärmelecks entdeckt werden sollen.

Bauherren können sich die Energieeinsparung, die mit der Baumaßnahme beabsichtigt ist, im Vertrag garantieren lassen. Ein einzelner Handwerker wird darauf vielleicht nicht eingehen, ein Generalunternehmer oder eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) dagegen schon. Bauherren sollten ihren Architekten darauf ansprechen und ein Modell zusammen mit ihm und den beauftragten Handwerkern entwickeln.

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